top of page
Wenn eine Person stirbt und kein Testament hinterlassen hat, bestimmt das Gesetz, wer ihr Vermögen erbt. Die gesetzliche Erbfolge ist häufig nicht im Sinne der Verstorbenen. Was man erarbeitet und gespart hat, soll den Menschen zugute-kommen, die einem am nächsten sind. Sie gehen aber unter Umständen leer aus – vor allem bei Konkubinatspaaren und Patchworkfamilien. Bei Personen, die keine Familie mehr haben, geht die Erbschaft an den Staat. Auch in traditionellen Familien kann der überlebende Partner in finanzielle Bedrängnis geraten. Je nachdem, wie sich das Vermögen zusammen-setzt, reicht die gesetzliche Begünstigung nicht aus für eine sorgenfreie Zukunft. Besonders Ehepaare, die ein Eigenheim besitzen, sollten sich juristisch beraten lassen. Sonst muss der überlebende Partner schlimmstenfalls das Haus oder die Wohnung verkaufen, um die anderen gesetzlichen Erben auszuzahlen. Der Testament-Rechner von SRK zeigt, wer bei Ihrer Familiensituation erben würde, wenn Sie kein Testament schreiben.
Ein Testament muss unanfechtbar und rechtsgültig sein. Mit einem Testament können Sie die vom Gesetz vorgesehene Erbfolge innerhalb eines gewissen Rahmens Ihren Wünschen anpassen. Beispielsweise können Sie den Erbteil der Kinder auf den gesetzlichen Pflichtteil reduzieren und gleichzeitig Ihrem Ehepartner eine höhere Quote zuweisen und diesen so finanziell besser absichern. Weiter lässt sich in einem Testament eine Person als Erbe einsetzen, die nach dem Gesetz nichts erben würde, zum Beispiel den Lebenspartner.
​
Quellen: SRK, Vermögensentrum
bottom of page